Fahrlässige Entlassung bei Selbst- und Fremdgefährdung
- Pro:
- Kontra:
- Krankheitsbild:
- Schizophrenie
- Privatpatient:
- nein
- Erfahrungsbericht:
-
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich eine formelle Beschwerde über den Umgang Ihrer Klinik mit einem akut psychisch erkrankten Patienten einreichen.
Ein enger Freund von mir wurde gestern aufgrund einer bekannten Schizophrenie in Ihre Klinik eingeliefert. Er leidet unter akustischen Halluzinationen und berichtete, dass ihn Stimmen dazu auffordern, schneller Auto zu fahren. Dieses Verhalten stellt eine eindeutige Selbst- und Fremdgefährdung dar. Auch zeigt er regelmäßig selbstverletzendes Verhalten aufgrund der dialogisierenden Stimmen.
Gestern Abend kontaktierte er mich weinend, hochgradig aufgelöst und teilte mir mit, dass er kurz zuvor versucht habe, sich das Leben zu nehmen. Zusätzlich ist relevant, dass bereits vor etwa einem halben Jahr ein Suizidversuch stattgefunden hat.
Trotz dieser eindeutigen Risikokonstellation wurde er am darauffolgenden Morgen ohne jegliche Medikation und ohne erkennbare Sicherungsmaßnahmen aus Ihrer Klinik entlassen.
Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen in höchstem Maße verantwortungslos und fachlich nicht nachvollziehbar. Insbesondere bei einer ich-syntonen psychotischen Störung ist bekannt, wie schwierig eine Einweisung ist – umso unverständlicher ist es, einen Patienten mit akuter Suizidalität und Fremdgefährdung so frühzeitig zu entlassen.
Ich bin zutiefst besorgt um seine Sicherheit sowie die Sicherheit Dritter und empfinde das Vorgehen Ihrer Klinik als grob fahrlässig.


3 Kommentare
bzgl. vorhandener Kompetenzen.