Erinnerung an § 630f BGB, dieser enthält die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung eines Arztbriefes
- Pro:
- Gute medizinische und pflegerische Versorgung, die allerdings bei der Bewertung nicht durch Punkte gewürdigt werden kann, da zu einer guten Behandlung ein korrekter Arztbericht gehört
- Kontra:
- s.Bericht
- Krankheitsbild:
- Myocardinfarkt
- Privatpatient:
- ja
- Erfahrungsbericht:
-
Ich habe mehrfach meinen inkorrekten Arztbrief angemahnt, sowohl mündlich als auch schriftlich, beim letzten Mal sehr ausführlich adressiert an die Klinikleitung. Ich weiß nicht, was ich zu einer solch Ignoranz sagen soll, sie macht mich sprachlos. Zwar wurde mir von juristischer Seite der Klageweg ans Herz gelegt, habe es auch ernsthaft in Erwägung gezogen, es dann zugunsten eines Eintrages bei Klinikbewertungen verworfen. Hier kann ich andere Patienten sensibilisieren, denn ein solch inkorrekter Arztbericht, wie ich ihn erhalten habe, kann großen Schaden anrichten.
Zu dem wichtigsten, was ich hier anmerken möchte: im Kurzarztbrief fehlten die Medikamente gänzlich, im abschließenden waren sie teilweise falsch, u.a. auch ein Medikament aufgeführt, welches bei mir kontraindiziert ist. Im Kurzarztbrief die Medikamente zu vergessen, birgt große Gefahr für Pat., möglicherweise auch mit schwerwiegenden bis tödlichen Folgen. In meinem Falle gibt es wegen eines neu angesetzten Medikamentes Kontraindikationen für bestimmte Medikamente, die zum Teil frei verkäuflich sind, dies muss der Pat. wissen und zwar am Tage der Entlassung - spätestens.
Auch wenn die Klinikleitung lapidar darüber hinweg sieht, Arztberichte sind Dokumente, die u.a.für Begutachtungen (Schwerbehinderung, Rente, in Gerichtsverfahren u.v.m.) herangezogen werden bzw. werden können.
Das nicht korrekte Angaben in Arztberichten Pat. Schaden zufügen können, ist nicht unbekannt. Ich kann nur jedem Pat. bzw. dessen Angehörigen raten, lassen Sie sich vor der Entlassung die Laborwerte und vor allem den Medikamentenplan ausdrucken, nach dem die Pflege diese stellen, und nach Möglichkeit auch die Befunde. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Dies macht der Pflege zwar mehr Arbeit, was mir wirklich leid tut, aber ich denke, wenn es schon der Ärzteschaft egal zu sein scheint, dass ihre Pat. gut weiter betreut werden, wird die Pflege möglicherweise eher daran interessiert sein, dass es ihren Pat. nach Entlassung gut gehen möge.
Persönlich finde ich es schade, dass eine gute Behandlung, ihre Anerkennung verliert, wenn durch einen inkorrekten Arztbericht diese nicht weiter fortgeführt werden kann, es sei denn der HA kennt dieses Problem und vertraut Ihren Arztberichten per se schon nicht. Dies wäre allerdings ein Armutszeugnis.


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Nachtrag:
In meinem Falle ist mir zwar kein Schaden entstanden, da ich als Ärztin in der Lage war, diese Fehler schnell zu erkennen, mit meinem Arzt kommunizieren konnte und auch im Vorfeld mir sowohl das Labor als auch den Medikamentenplan ausdrucken ließ.
Aber ein mehr als bitteres Geschmäckle bleibt!